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08.06.21

Verbot Einwegplastik

Verkaufsverbot von Einwegplastik

Es ist beschlossen: Ab Juli 2021 gilt ein EU-weites Verkaufsverbot für Einweg-Plastik. Für den Verbraucher heißt das konkret: Kein Plastikgeschirr mehr auf Grillpartys, das Eis künftig mit dem Holzlöffel genießen oder den Kaffee mit einem Holzstäbchen umrühren.

Diese Produkte fallen unter das Verkaufsverbot:
• Einweg-Besteck (Gabeln, Messer, Löffel)
• Teller • Trinkhalme ("Strohhalme")
• Rührstäbchen
• To-Go-Becher
• Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor
• Wattestäbchen
• Luftballonstäbe aus Kunststoff

SandS Promotion bietet Ihnen eine Vielzahl an Mehrwegprodukten, um Einwegplastik zu vermeiden und somit der Umwelt etwas Gutes zu tun. Haben Sie beispielsweise schon unseren Trinkhalm aus Edelstahl, unsere Kaffeebecher aus Papier aus recycelten Einwegbechern oder den Bio Löffel aus biobasiertem Kunststoff entdeckt? Stöbern Sie doch einfach mal durch unsere Kategorie „Nachhaltige Werbung“ und lassen Sie sich für unsere individuellen Werbegeschenke begeistern.

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